Heimentgelte 
gültig ab 01.01.2012

1) Tagesgebühren

Zimmerkategorie: täglich EUR/Person
Einbettzimmer mit Balkon, Dusche, WC € 67,00

2) Monatlicher Pflegezuschlag:
Der monatliche Pflegegeldzuschlag wird auf Basis des bezogenen Pflegegeldes nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes- bzw. Landespflegegeldgesetzes verrechnet (zur Zeit etwa 80 %). Bis zur Gewährung des der Pflegebedürftigkeit entsprechenden Pflegegeldes erfolgt die Berechnung des Pflegezuschlages durch die Pflegedienstleitung gemeinsam mit dem behandelnden Arzt.

PG-Stufe Pflegegeldanteil
Heimgebühr *)
Pflegegeldstufe
Stufe 1 **) EUR 114,50
EUR 109,90
EUR 203,10
EUR 154,20
Stufe 2 **) EUR 195,70
EUR 227,40
EUR 284,30
EUR 284,30
Stufe 3 EUR 354,30 EUR 442,90
Stufe 4 EUR 531,40 EUR 664,30
Stufe 5 EUR 721,80 EUR 902,30
Stufe 6 EUR 993,60 EUR 1.242,00
Stufe 7 EUR 1.324,60 EUR 1.655,80

*) Für die Pflege und Betreuung wird der gesetzlich festgelegte Betrag des jeweils bezogenen Pflegegeldes berechnet.
**) Abhängig vom Zuerkennungszeitpunkt

3) Sozialhilfe
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Heimgebühren zur Gänze selbst zu tragen, dann ist eine Teilübernahme dieser Kosten durch die Sozialhilfeabteilung der zuständigen Bezirkshauptmannschaft möglich und ist vor dem Heimeintritt in die Wege zu leiten. Der Vermögensfreibetrag wurde per 01.01.09 auf € 12.000,00 erhöht.

Sozialhilfe Kirchdorf/Krems: Tel. 07582/685-0

4) Kostenbeitrag bei vorübergehender Abwesenheit: (Bettfreihaltegebühr)
Ergibt sich aus dem Heimentgelt abzüglich durchschnittlichem, täglichem Verpflegsatz von Euro 2,50.

 
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