--- Heimentgelte ---
   
Zimmerpreise  

Zimmerkategorie

Einbettzimmer mit Balkon und WC
Zweibettzimmer mit WC


pro Person und Tag

Euro 62,00
Euro 56,00

Monatlicher Pflegezuschlag
 
Der monatliche Pflegezuschlag wird auf Basis des bezogenen Pflegegeldes nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bundes- bzw. Landespflegegeldgesetzes verrechnet (zur Zeit etwa 80 %). Bis zur Gewährung des der Pflegebedürftigkeit entsprechenden Pflegegeldes erfolgt die Berechnung des Pflegezuschlages durch die Pflegedienstleitung gemeinsam mit dem behandelnden Arzt.
 
Kostenbeitrag bei vorübergehender Abwesenheit
 
Ergibt sich aus dem Heimentgelt abzüglich durchschnittlichem, täglichem Verpflegsatz von Euro 2,50
   
Sozialhilfe  
 
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Heimgebühren zur Gänze selbst zu tragen, ist die Übernahme dieser Kosten durch die Sozialhilfeabteilung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems, Garnisonsstraße 1, 4560 Kirchdorf an der Krems, unbedingt vor der Heimaufnahme in die Wege zu leiten.