Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus 41 Vertreterinnen und Vertreter, die von den 23 bezirksangehörigen Gemeinden entsandt werden. Die Versammlung wird von der Obfrau einberufen, um folgende Hauptaufgaben wahrzunehmen:
- Wahl der Mitglieder des Verbandsvorstandes und des Prüfungsausschusses aus ihrer Mitte
- Beschluss des Voranschlags und Rechnungsabschlusses
- Entscheidung über die Errichtung von stationären Einrichtungen
- Beschluss des regionalen Sozialplanes
- Überwachung der ordnungsgemäßen Verwendung des Verbandsvermögens