Sozialhilfeverband Kirchdorf an der Krems

Information zur Besuchsregelung ab 16. Dezember 2022


Sehr geehrte Besucherin!
Sehr geehrter Besucher!
 

In den Bezirksalten- und Pflegeheimen Kirchdorf, Kremsmünster, Micheldorf und Windischgarsten können Besuche grundsätzlich entsprechend den unten angeführten Besuchsregelungen stattfinden. 

Für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung nehmen Sie bitte Kontakt mit der jeweiligen Heimleitung auf. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Heimleitung, die Sie gerne informieren. 

Wir bitten Sie um Verständnis und um Einhaltung der Besuchsregelungen zum Schutz Ihrer Liebsten!


Mit besten Grüßen

Für den Sozialhilfeverband Kirchdorf
Die Obfrau

Mag. Elisabeth Leitner

Besuchsregelungen

 

Herzlich Willkommen

beim Sozialhilfeverband Kirchdorf

 
Der Sozialhilfeverband Kirchdorf ist ein Verband aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf. Seine Organisation und viele seiner Aufgaben sind im OÖ Sozialhilfegesetz 1998 geregelt.

Der Sozialhilfeverband Kirchdorf ist eine wichtige Einrichtung, die wirtschaftlich und zweckmäßig für die Bürger des Bezirkes Kirchdorf arbeitet. Seine Aufgabe besteht darin, ein menschenwürdiges Leben für jene sicherzustellen, die der Hilfe der Gemeinschaft bedürfen (soziale Hilfe).

Durch soziale Hilfe sollen

  • Soziale Notlagen vermieden werden (präventive Hilfe)
  • Personen befähigt werden, soziale Notlagen aus eigener Kraft abzuwenden und dauerhaft zu überwinden (Hilfe zur Selbsthilfe)
  • Die notwendigen Bedürfnisse von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden (Hilfe zur Bedarfsdeckung)


Der Sozialhilfeverband stellt finanzielle Mittel zur Verfügung, um

  • Pflegebedürftigen Menschen
  • Menschen mit finanziellen Problemen
  • Menschen mit körperlichen und/oder geistigen Einschränkungen

rasch und bedarfsgerecht zu helfen.