Organe & Gremien

Die Obfrau

Die Obfrau des Sozialhilfeverbandes Kirchdorf ist kraft Gesetz die Bezirks­hauptfrau Mag. Elisabeth Leitner.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Vertretung des Sozialhilfeverbandes nach außen
  • Die Einberufung, Vorbereitung und Leitung von Sitzungen (Verbandsversammlung, Verbandsvorstand, Fachkonferenz)
  • Durchführung der Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandsvorstandes, insbesondere die laufende Geschäftsführung

 

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung des Sozialhilfeverbandes Kirchdorf besteht aus 41 Vertreterinnen und Vertreter der 23 Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf.

Die Anzahl der von den einzelnen Gemeinden zu entsenden Vertreter richtet sich nach der Größe der Gemeinde.

Mitglieder der Verbandsversammlung

Aufgaben der Verbandsversammlung
  • Wahl der Mitglieder in den Verbandsvorstand, Prüfungsausschusses und Personalbeirat
  • Beschlussfass des Voranschlags und Rechnungsabschlusses
  • Entscheidung über die Errichtung von stationären Einrichtungen
  • Beschluss des regionalen Sozialplans
  • Erlassung einer Geschäftsordnung für die Verbandsversammlung und Verbandsvorstand

Verbandsvorstand

Der Verbandsvorstand des Sozialhilfeverbandes Kirchdorf besteht aus der Obfrau und neun Mitgliedern, welche aus der Mitte der Ver­bands­ver­sammlung gewählt werden:

  • Bgm. Klaus Aitzetmüller, Gemeinde Hinterstoder (ÖVP)
  • Bgm. Gerald Augustin, Gemeinde Grünburg (ÖVP)
  • Bgm. LAbg. Dr. Christian Dörfel, Gemeinde Steinbach/Steyr (ÖVP)
  • Bgm. Gerhard Gebeshuber, Gemeinde Nußbach (ÖVP)
  • Bgm. Gerhard Obernberger, Marktgemeinde Kremsmünster (ÖVP)
  • Bgm. Bernhard Winkler-Ebner, Gem. Inzersdorf (ÖVP)
  • Bgm. Horst Hufnagl, Marktgemeinde Micheldorf (SPÖ)
  • Bgm. Vera Pramberger, Stadtgemeinde Kirchdorf an der Krems (SPÖ)
  • Bgm. Bernhard Rieser, Marktgemeinde Windischgarsten (SPÖ)
Aufgaben des Verbandsvorstandes
  • Festlegung der Entgelte für stationäre Einrichtungen
  • Einrichtung sozialer Dienste und Sozialberatungsstellen
  • Kauf, Verkauf, Darlehensaufnahme und Investitionen nach Maßgabe
    des Voranschlages
  • Entscheidung in sämtlichen Personalangelegenheiten

Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, welche aus der Mitte der Verbandsversammlung gewählt werden.

  • Bgm. Rudolf Mayr (SPÖ)
  • Bgm. Gerhard Lindbichler (ÖVP)
  • GR Robert Cicona (FPÖ)
  • GR Simone Kühner (Grüne)
  • GR Mag. Angelika Zwicklhuber (MFG)
Aufgaben des Prüfungsausschusses
  • Feststellung, ob Gebarung wirtschaftlich, zweckmäßig und
    sparsam geführt wird
  • Feststellung, ob alle relevanten Gesetze und Vorschriften
    eingehalten werden

Personalbeirat

Der Personalbeirat besteht aus drei Dienstgebervertreter/innen und zwei Dienstnehmervertreter/innen.

Dienstgebervertreter/innen:

  • Bgm. LAbg. Dr. Christian Dörfel (ÖVP)
  • Bgm. Gerhard Obernberger (ÖVP)
  • Bgm. Andreas Rußmann (SPÖ)

Dienstnehmervertreter/innen:

  • Herbert Grall (Bezirksalten- und Pflegeheim Kirchdorf)
  • Alfred Stürzer (Bezirksalten- und Pflegeheim Micheldorf)
Aufgaben des Personalbeirates

Aufgabe des Personalbeirates ist es, im Zuge des Objektivierungsverfahrens die Aufnahme- oder Besetzungsvorschläge der Geschäftsstelle des Sozialhilfe­verbandes zu prüfen, darüber abzustimmen und zu beschließen. Dem Verbandsvorstand wir ein Vorschlag zur Entscheidung vorgelegt.

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