Kinder- und Jugendhilfe

 

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

In erster Linie ist es die Pflicht und das Recht der Eltern, ihre Kinder und Jugendlichen zu pflegen und zu erziehen.

Der gesetzliche Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe ist die Sicherung der persönlichen und sozialen Entfaltung von Kindern und Jugendlichen und die Unterstützung der Familien bei der Pflege und Erziehung ihrer Kinder.

Aufgaben

  • Rechtliche Vertretung von Kindern und Jugendlichen:
    • Klärung der Abstammung
    • Festsetzung und Eintreibung der Unterhaltsansprüche
    • Obsorge für Kinder und Jugendliche, wenn die Eltern diese nicht ausüben können
    • Adoptionen: Überprüfung von Adoptiveltern bis zur Vermittlung von Adoptivkindern
       
  • Präventive Angebote:
    • Eltern-Mutterberatung
    • SuSA: Schulsozialarbeit in ausgewählten Schulen des Bezirkes
    • Hilfe in belasteten Familiensituationen
       
  • Schutz bei Kindeswohlgefährdung:
    • Klärung des Hilfebedarfs
    • Unterstützung der Erziehung
    • Volle Erziehung bei Pflegeeltern oder in sozialpädagogischen Einrichtungen
       
  • Beratung und Stellungnahmen im Zusammenhang mit Obsorge und Kontaktrecht

Nähere Informationen erhalten Sie bei:


Karin Hametner
Telefon: +43 (0)7582 685-65340
bh-ki.post@ooe.gv.at

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